A. Begleithundetestprüfung auf einem Übungsplatz oder in freiem Gelände
Prüfungsfächer
1. Leinenführigkeit 2. Freifolgen 3. Hinsetzen und Sitzen bleiben in Verbindung mit Herankommen 4. Ablegen und Liegenbleiben, Ablegen auf Entfernung 5. Ablegen unter Ablenkung 6. Bringen eines weichen Gegenstandes
B. Verkehrssicherheitstest in praktischer Ausführung
Allgemeines
Testablauf
Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr Verhalten unter erschwerten Verkehrsverhältnissen Verhalten des kurzfristig im Verkehr allein gelassenen, angeleinten Hundes; Verhalten in dieser Situation gegenüber Tieren Gehorsamsüberprüfung im VerkehrAnmerkungen
Teil A auf einem Übungsgelände oder freiem Gelände
Teil B Verkehrssicherheitstest in praktischer Ausführung
Ordnung für Begleithundetestprüfung (BHPO/Test)
I. Allgemeine Bestimmungen
§1 Hundebesitzer und Hundeführer, müssen von der vorliegenden Ordnung für Begleithundetestprüfung Kenntnis haben und diese anerkennen.
§2 (1) Die Meldung eines Hundes zur Testabnahme verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, auch wenn der betreffende Hund nicht zum Test erscheint, es sei denn, die Nennung wird bis zum festgesetzten Meldeschluss widerrufen. (2) Falls das festgesetzte Nenngeld für einen Hund nicht bis zum Meldeschluss eingegangen ist, besteht kein Anspruch auf Zulassung Test. (3) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes für gemeldete, aber nicht erscheinende Hunde.
§3 Vom Test können unter Verlust des Nenngeldes diejenigen Hunde ausgeschlossen werden, (1) über die bei der Nennung wissentlich falsche Angaben gemacht wurden, (2) die, ohne zur Arbeit aufgerufen zu sein, im Testgelände frei herumlaufen, (3) die beim Aufruf nicht anwesend sind; (4) ferner heiße Hündinnen, deren Führer dem Testleiter wissentlich die Hitze verschweigen.
§4 (1) Die Führer heißer Hündinnen sind verpflichtet, dem Sonderleiter und ihren Testern vor Beginn des Testes Mitteilung von der Hitze zu machen. (2) Sonderleiter und Tester haben dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen anderer teilnehmender Hunde nicht durch die Anwesenheit einer heißen Hündin beeinträchtigt werden. (3) Läufige Hündinnen werden als letzte getestet.
§5 (1) Alle am Test teilnehmenden Personen müssen den Anordnungen des Sonderleiters und des Testers Folge leisten. Sie dürfen Führer und Hund nicht bei der Arbeit stören und dürfen die Tester nicht bei der ordnungsgemäßen Durchprüfung der Hunde hindern. (2) Entscheidungen der Tester sind nicht anfechtbar. Der HF hat jedoch das Recht, vor der zu erbringenden Aufgabe Fragen an den Tester zu stellen.
§6 Die Begleithundetestprüfung (Teil A) ist bestanden, wenn mindestens 51 % der Punkte erreicht wurden. Sollte eine Übung mit null (0) Punkten bewertet werden, so kann der Test nicht bestanden werden. Der Verkehrssicherheitstest (Teil B) wird nur mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Die Teile A und B müssen nicht am selben Tage getestet werden.
§7 Die Bewertung der Leistungen gliedert sich im Teil A wie folgt: In Testfach 1 und 2 können maximal 15 Punkte vergeben werden. In den anderen Fächern können maximal 10 Punkte vergeben werden. In jedem Testfach müssen mindestens 30 % der zu erreichenden Punkte erzielt werden, um den Test zu bestehen. Folgende Bewertungen werden vergeben: 0 bis 30 Punkte nicht bestanden31 bis 41 Punkte befriedigend42 bis 50 Punkte gut51 bis 55 Punkte sehr gut 56 bis 60 Punkte vorzüglichplus bis zu 10 Punkte für das Apportieren der Retriever, dabei kann die Punktzahl 60 durch dieses Fach überschritten werden.
A. Begleithundetestprüfung auf einem Übungsplatz oder in freiem Gelände
1. Leinenführigkeit und Unbefangenheit
Von der Grundstellung aus hat der angeleinte Hund seinem HF auf einmaliges Kommando freudig zu folgen. Der Hundeführer hat mit seinem Hund etwa 40m in gerader Linie hin und zurück zu gehen. Der Hund hat stets auf Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Übung ist auf der Geraden im gewöhnlichen, langsamen und im Laufschritt zu zeigen.
Im gewöhnlichen Schritt sind mindestens jeweils eine Rechts- Links- und Kehrtwendung zu zeigen.
Beim "Angehen", beim Wechsel der Gangart "schnell, langsam, gewöhnlich" und bei einer Richtungsänderung "links, rechts, Kehrtwende" ist dem Hundeführer ein Kommando gestattet.
Während der gewöhnlichen Gangart muss der HF mindestens 2x stehen bleiben. Der Hund hat sich in diesem Fall ohne Einwirkung des Hundeführers zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten.
Die Führleine soll während des Führens lose durchhängen. Auf Anweisung des Testers geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mind. vier Personen. Der HF hat in der Gruppe vor einer Person mind. einmal zu halten, wobei sich der Hund ohne Einwirkung des Führers in die Sitzposition begeben muss.
Die Gruppe hat sich möglichst durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind punktmindernd.
2. Freifolgen
Auf Anordnung des Testers wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Die Leine muss aus dem Sichtbereich des Hundes entfernt werden. Der HF begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die noch aus der Übung 1 wartende Personengruppe, um dort mindestens bei einer Person stehen zu bleiben. Der Hund hat sich ohne Einwirkung des Führers zu setzen.
Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF mit dem freifolgenden Hund die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.
3. Hinsetzen und Sitzen bleiben in Verbindung mit Herankommen
Vor der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei neben ihm sitzenden Hund auf einmaliges Kommando geradeaus. Nach Aufforderung durch den Tester hat sich der Hund auf einmaliges Kommando schnell zu setzen, wobei der Hundeführer seine Gangart nicht verlangsamt sondern zügig weitergeht, ohne sich zum Hund umzudrehen. Nach ca. 20m bleibt der HF stehen und dreht sich auf Weisung des Testers zu seinem Hund um. Hinlegen, Aufstehen, dem HF Nachfolgen sind fehlerhaft.
Auf Anweisung des Testers ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich vor diesen zu setzen. Auf ein Kommando hat sich der Hund dann neben den HF in Grundposition zu begeben.
4. Ablegen und Liegenbleiben, Ablegen auf Entfernung
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei neben ihm sitzenden Hund auf einmaliges Kommando geradeaus. Auf Anweisung des Testers hat der HF dem Hund ein Platzkommando zu geben, ohne dabei stehen zu bleiben. Der Hund hat sich schnell ohne zu zögern hinzulegen. Ohne Einwirkung auf den Hund und ohne sich umzusehen, geht der HF ca. 30m weiter, bleibt mit dem Rücken zum Hund stehen, dreht sich auf Weisung des Testers um und bleibt dort etwa 1 Minute stehen; kehrt dann auf Anweisung des Testers zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Erst auf Anweisung des Testers hat sich der Hund dann in die Sitzposition zu begeben.
Der Hund soll sich auf ein Kommando des HF von diesem lösen. Bei einer Entfernung von ca. 10 Metern hat der HF seinen Hund mit einem einmaligen Kommando in den Platz zu legen.
Hinsetzen, Aufstellen, dem HF folgen, Aufsitzen nach Rückkehr ohne Kommando sind fehlerhaft.
5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung
Der HF legt seinen Hund ab, ohne die Leine oder sonst einen Gegenstand bei ihm zu belassen. In Sicht des Hundes bleibend, geht der HF etwa 40m vom Hund weg und bleibt mit dem Rücken zum Hund gewendet stehen. Eine Gruppe von mindestens drei Passanten und einer Auftragsperson mit einem angeleinten Hund (kein Raufer), geht auf den HF zu, begrüßt diesen und entfernt sich sodann gemeinsam mit dem HF aus dem Sichtbereich des Hundes. Nach fünf Minuten kehrt der HF auf Anweisung des Testers zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen Seite Grundstellung ein. Erst auf Anweisung des Testers hat sich der Hund dann in die Sitzposition zu begeben. Hinsetzen, Aufstellen, dem HF folgen, Aufsitzen nach Rückkehr ohne Kommando sind fehlerhaft.
Entfernt sich der Hund vom Ablegeplatz, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.
6. Bringen eines weichen Gegenstandes (gilt nur für Retriever)
Der HF steht in der Grundstellung mit seinem unangeleinten Hund. In einer Entfernung von ca. 5 m neben dem Hund steht der Tester mit dem vom HF mitgebrachten weichen Gegenstand (Dummy). Der Tester oder eine Auftragsperson wirft diesen Gegenstand mit einem Geräusch ca. 15 m in gerader Linie. Der Hund hat neben dem HF sitzen zu bleiben. Auf Anweisung des Testers gibt der HF dem Hund ein Kommando zum apportieren. Der Hund soll in schneller, freudiger Gangart in gerader Linie zum Dummy laufen, das Dummy ohne zusätzliches Kommando aufnehmen und sofort mit dem Dummy ohne weiteres Kommando zum HF zurückkehren. Beim HF angekommen, soll sich der Hund vorsetzen und erst auf ein Kommando das Dummy in die Hand des HF abgeben. Auf ein weiteres Kommando hat sich der Hund wieder in die Grundstellung zu begeben.
Der Hund ist abgesetzt, der HF legt ihm einen Dummy vor die Vorderläufe und entfernt sich ca. 10 Meter von seinem Hund. Auf ein Kommando des HF hat der Hund das Dummy aufzunehmen und dem HF zu bringen.
Testordnung für Begleithunde (BHPO/Test)
B. Verkehrssicherheitstest in praktischer AusführungAllgemeines
Die Übungen sollen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen oder Plätze) mit mäßigem Verkehr durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Nur der zu testende Hund, sein HF, der Tester und ggf. der Sonderleiter sind in Aktion. Alle anderen am Test beteiligten HF und Hunde halten sich abseits an einem geeigneten angewiesenen Ort (Treffpunkt) auf Abruf bereit.
Die Durchführung dieses Teils des Testes erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden. Daher dürfen an einem Tag max. 12 Hunde im Teil B getestet werden. Für das Bestehen dieses Testes ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr bewegenden Hund maßgeblich. Punkte werden für die einzelnen Übungen nicht vergeben.
Es wird lediglich bescheinigt "Teil B Verkehrsicherheitstest bestanden" oder "Teil B Verkehrsicherheitstest nicht bestanden".
Testablauf
1. Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Auf Anweisung des Testers begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Tester folgt dem HF in angemessener Entfernung.
Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleibend - willig und freudig folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gleichgültig verhalten.
Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten.
Eine weitere Auftragsperson spannt kurzfristig einen Regenschirm in der Nähe des Hundes auf. Weitere Einlagen können vom Tester eingespielt werden.
Kurze Zeit später überholt den HF ein dicht von hinten vorbeifahrender Radfahrer (Auftragsperson) auf dem Radweg oder der Fahrbahn. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben. Danach macht der HF eine Kehrtwendung, geht auf den nachfolgenden Tester zu, bleibt stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich mit ihm. Der Hund darf hierbei stehen oder sitzen und hat sich ruhig zu verhalten.
2. Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen
Auf Anweisung des Testers bewegt sich der HF mit seinem angeleinten Hund inmitten stärkeren Passantenverkehrs. Der HF hat zwischendurch zweimal zu halten. Beim ersten Mal hat sich der Hund auf Kommando zu setzen, beim zweiten Mal erhält der Hund ein "Platz" Kommando, worauf er sich schnell hinzulegen und Liegenzubleiben hat. Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle mit starker lebhafter Geräuschkulisse einzuflechten (vorbeifahrende Züge, Durchschreiten einer Unter- oder Überführung bei Zugfahrten, Straßenbahn, LKW-Verkehr). Der Hund soll auch im starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlichen Geräuschen seinem HF aufmerksam, willig und unbeeindruckt folgen. (Geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: Belebte Plätze, Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe, Marktplätze usw.)
3. Verhalten des kurzfristig im Verkehr allein gelassenen, angeleinten Hundes; Verhalten in dieser Situation gegenüber Tieren.
Auf Anweisung des Testers begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des Testers und befestigt die Führerleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich dann für drei Minuten außer Sicht des Hundes in ein Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen, hat sich aber ruhig zu verhalten.
Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa 2 m am Testhund vorbei. Der alleingelassene Hund soll sich während der Abwesenheit des HF ruhig verhalten. Den vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden) soll er ohne Angriffshandlung (starkes Ziehen und Zerren an der Leine, ausdauerndes Bellen) passieren lassen.
4. Gehorsamsüberprüfung im Verkehr
An geeigneter Stelle (wo auch das Ableinen eines Hundes möglich ist) leint der HF auf Anweisung des Testers seinen Hund ab und lässt ihn zwanglos und ohne weitere Einwirkungen laufen.
Auf Anweisung des Testers ruft der HF alsdann seinen Hund mit Namen und Hörzeichen zu sich heran und leint ihn an. Der Hund soll schnell zum HF zurückkehren und sich willig anleinen lassen. Ob der Hund sich nach der Rückkehr zum HF zum Anleinen vor diesen setzt oder er stehend angeleint wird, bleibt dem HF überlassen. Anmerkungen
Es bleibt dem Tester überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem einzelnen Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur je eine Übung absolvieren lässt und dann den nächsten Testort aufsucht und dort ebenso verfährt.
Der Tester kann bei Bedarf weitere Übungen in die einzelnen Testfächer integrieren.